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   VG Koblenz, 18.02.2015 - 2 K 719/14.KO   

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https://dejure.org/2015,9561
VG Koblenz, 18.02.2015 - 2 K 719/14.KO (https://dejure.org/2015,9561)
VG Koblenz, Entscheidung vom 18.02.2015 - 2 K 719/14.KO (https://dejure.org/2015,9561)
VG Koblenz, Entscheidung vom 18. Februar 2015 - 2 K 719/14.KO (https://dejure.org/2015,9561)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Einrichtung eines Telearbeitsplatzes bei der Bundespolizei

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung des Dienstherr zur Einrichtung eines Telearbeitsplatzes nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten

  • esovgrp.de

    BGleiG § 13,BGleiG § 13 Abs 1,BGleiG § 13 Abs 1 S 2,BGleiG § 4,BGleiG § 4 Abs 2
    Alternierende Telearbeit, Anforderung, Anwesenheit, Arbeitsplatz, Aufwand, Beamtenrecht, Beamter, Beurteilung, Beurteilungsspielraum, Bundespolizei, Datenbank, Datenleitung, Datenschutz, Datensicherheit, Dienstposten, Dienstvereinbarung, Eignung, Einrichtung, Ermessen, ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Einrichtung eines Telearbeitsplatzes eines Beamten bei Bundespolizei

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Einrichtung eines Telearbeitsplatzes eines Beamten bei Bundespolizei

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2009 - 2 K 1386/08

    Unzulässigkeit einer Feststellungsklage wegen Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus VG Koblenz, 18.02.2015 - 2 K 719/14
    Vielmehr ist der Dienstherr zur Einrichtung eines Telearbeitsplatzes nur nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten verpflichtet (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17. Juli 2013 - 5 LA 203/12 - , juris, Rn. 13; VG Koblenz, Urteil vom 16. Juni 2009 - 2 K 1386/08.KO - , nicht veröffentlicht).

    Durch die Verwendung des unbestimmten Begriffs "Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten" wird dem Dienstherrn ein Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Festlegung und Bewertung der Kriterien eröffnet, die zur Einrichtung eines Telearbeitsplatzes erfüllt sein müssen (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 16. Juni 2009, a.a.O.).

  • VG Trier, 01.03.2011 - 1 K 1202/10

    Kein genereller Anspruch auf Einrichtung eines Telearbeitsplatzes aus dem

    Auszug aus VG Koblenz, 18.02.2015 - 2 K 719/14
    Jeder Mehraufwand rechtfertigt aber die Ablehnung eines Antrags auf Einrichtung eines Telearbeitsplatzes, da durch diese Arbeitsweise entstehende dienstliche Mehrbelastungen vermieden werden sollen (vgl. VG Trier, Urteil vom 1. März 2011 - 1 K 1202/10.TR - , ESRiA).
  • OVG Niedersachsen, 17.07.2013 - 5 LA 203/12

    Anspruch eines Beamten auf zeitliche Ausweitung seiner bewilligten Telearbeit

    Auszug aus VG Koblenz, 18.02.2015 - 2 K 719/14
    Vielmehr ist der Dienstherr zur Einrichtung eines Telearbeitsplatzes nur nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten verpflichtet (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17. Juli 2013 - 5 LA 203/12 - , juris, Rn. 13; VG Koblenz, Urteil vom 16. Juni 2009 - 2 K 1386/08.KO - , nicht veröffentlicht).
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